Einbindung des Betriebsrats beim Software-Rollout

So binden Sie den Betriebsrat bei der Einführung von Tools wie Can Do frühzeitig, transparent und partnerschaftlich ein.

🧑‍⚖️ Einbindung des Betriebsrats beim Software-Rollout – Was ist zu beachten?

Bei der Einführung einer neuen Software für Multi-Projektmanagement, Ressourcenplanung oder Portfoliomanagement wie Can Do stellt sich für viele Unternehmen die Frage: Wann und wie muss der Betriebsrat eingebunden werden? Die Antwort ist klar: Frühzeitig und gezielt – denn ein erfolgreicher Rollout hängt nicht nur von der Technik, sondern auch vom richtigen Umgang mit den Mitbestimmungsrechten ab.

✅ Wann muss der Betriebsrat beteiligt werden?

Der Betriebsrat hat laut § 87 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) Mitbestimmungsrechte, sobald durch die neue Software Themen berührt werden wie:

  • Leistungs- und Verhaltenskontrolle: Wenn die Software Daten über Arbeitszeiten, Auslastung oder Projektaktivitäten einzelner Mitarbeitender sichtbar macht – auch indirekt durch Reports oder Dashboards.

  • Arbeitsorganisation: Wenn sich Aufgabenverteilungen, Zuständigkeiten oder Teamzuschnitte durch die neue Software ändern.

  • Arbeitszeitregelungen: Zum Beispiel bei automatisierten Planungs- oder Genehmigungsprozessen, die Einfluss auf Arbeitszeiten haben.

  • Einführung technischer Systeme: Die Einführung selbst fällt unter das Mitbestimmungsrecht, wenn die Software das Arbeitsumfeld maßgeblich beeinflusst.

  • Qualifizierung und Schulung: Wenn Mitarbeitende für den Umgang mit der Software geschult werden und dadurch Arbeitszeit betroffen ist.

Die Faustregel lautet: Überall dort, wo Mitarbeitende durch das neue System direkt oder indirekt betroffen sind, ist der Betriebsrat einzubeziehen.

⏱️ Wann ist der richtige Zeitpunkt?

Je früher, desto besser. Die Einbindung des Betriebsrats sollte nicht erst kurz vor dem Go-live erfolgen, sondern bereits in der Planungsphase. Das bringt klare Vorteile:

  • Rechtliche Sicherheit: Mitbestimmungsrechte werden frühzeitig berücksichtigt, Konflikte vermieden.

  • Akzeptanz im Unternehmen: Der Betriebsrat fungiert als Multiplikator und kann frühzeitig Rückfragen oder Bedenken aus der Belegschaft aufnehmen.

  • Beschleunigter Rollout: Verzögerungen durch nachträgliche Anpassungen oder Verhandlungen werden minimiert.

Spätestens dann, wenn erste Anbieter verglichen oder Pilotprojekte angedacht werden, sollte der Betriebsrat informiert und eingebunden werden – idealerweise jedoch bereits bei der Erarbeitung der Anforderungen.

🤝 Best Practices für die Zusammenarbeit

  • Offene Kommunikation: Frühzeitig Einblick in Ziele, Funktionsweise und geplante Nutzung der Software geben.

  • Transparenz beim Datenschutz: Klarstellen, welche Daten erfasst werden – und welche nicht.

  • Gemeinsame Workshops: Betriebsrat, IT, HR und Projektverantwortliche an einen Tisch bringen.

  • Schulungen mit einbeziehen: Auch der Betriebsrat sollte die Schulungen und deren Inhalte kennen – oder mitgestalten.

Fazit

Die Einbindung des Betriebsrats ist kein Hindernis, sondern ein Erfolgsfaktor für Ihren Software-Rollout. Wer transparent und partnerschaftlich vorgeht, stellt sicher, dass nicht nur das System funktioniert – sondern auch die Menschen, die damit arbeiten, mitgenommen werden.

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