AVV - Datenverarbeitung im Auftrag
Die Auftragsverarbeitung (AVV) bezeichnet gemäß DSGVO die Verarbeitung personenbezogener Daten durch einen Dienstleister im Auftrag des Verantwortlichen.
Beim Einsatz eines Can Do Cloud-Systems ist der Abschluss eines AVV grundsätzlich erforderlich.
Auch wenn Can Do zu keinem Zeitpunkt inhaltlichen Zugriff auf die Daten seiner Kunden nimmt, erfolgt der technische Betrieb der Systemumgebung im Auftrag des Kunden. Daher wird ein entsprechender Vertrag zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen.
Hinweis:
Im Anhang 2 der AVV finden Sie zudem die technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) gemäß Art. 32 DSGVO.
👉 Hier finden Sie unseren Mustervertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV – Can Do).